Schwangerenberatung
Schwanger sein bedeutet: Es wird eine entscheidende Veränderung im Leben geben - ein Leben mit einem Kind beginnt. Häufig befinden sich Frauen in dieser Lebensphase in einer schwierigen sozialen und/oder wirtschaftlichen Situation. In den Beratungen erhalten Alleinerziehende und Familien Informationen über:
- Adoptionsrecht
- Arbeitslosengeld II
- Ausbildungsförderung
- Ausländer- und Asylrecht
- Beschäftigungsverbote
- Elterngeld/Elternzeit
- Haushaltshilfen
- Hebammen
- Kinderbetreuungskosten nach dem KJHG
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Alle Fragen können in vertraulichen Gesprächen geklärt werden. Wir bieten ihnen vielfältige Unterstützung, persönliche Gespräche und Begleitung an. Falls erforderlich, sind auch längerfristige Beratungen möglich. Gemeinsam mit den Frauen werden Lösungsmöglichkeiten zu Fragen des Alltags und der Lebensbewältigung erarbeitet.
Vielleicht gibt es auch eine ganz andere Frage - wir sind darauf eingestellt, im persönlichen Kontakt mögliche Antworten zu finden.
Im Internet können Sie sich umfassend bei der BZgA informieren:
Für die Schwangerenberatung im weiteren Sinne bieten wir an:
Beratung zu Fragen
- bei unerfülltem Kinderwunsch
- bei pränataler Diagnostik
- nach einer Fehlgeburt
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
Durch viele persönliche Kontaktgespräche mit Hebammen und FrauenärztInnen können wir dieses Hilfeangebot gut vernetzen.
Finanzielle Hilfen
sind möglich bei der Beantragung von Mitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" und der Landesstifung "Familie in Not" unter Berücksichtigung vorgegebener Einkommensgrenzen. Einmalige Zuschüsse für Schwangerenbekleidung, Babyerstausstattung, Kinderwagen, Renovierung des Kinderzimmers oder Unterstützung für einen Umzug, der durch die Schwangerschaft notwendig geworden ist, können geleistet werden.
In unserer Beratungsstelle können auch Anträge der Stiftung "Dabeisein" gestellt werden.
Pro Kind kann für bestimmte, festgelegte Ausgaben alle 2 Jahre eine Summe bis maximal 100,00 € ausgezahlt werden.
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In der AG emJuLa (Mädchengerechte Jugendarbeit im Landkreis Verden) wurde für die Zielgruppe eigens ein Flyer "Mädchen Sexualität" entwickelt, an dem Frau Balk federführend beteiligt war.
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Zusammenarbeit mit anderen Beratungseinrichtungen
Soweit erforderlich und im Einverständnis der Schwangeren, werden zusätzlich medizinisch, psychologisch und juristisch ausgebildete Fachkräfte in die Beratung einbezogen.
Da im neuen Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz ein Abbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche aufgrund einer festgestellten oder vermuteten Behinderung bei den Föten (embryopathische Indikation) nicht mehr möglich ist, erfolgt gegebenenfalls eine Zusammenarbeit mit dem Institut für Humangenetik in Bremen, dem Verein "Cara e.V." /Bremen (Beratungsstelle für vorgeburtliche Diagnostik) und mit der Frühförderung der Lebenshilfe im Landkreis Verden.
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